
Als amtlichen Lageplan bezeichnet man die bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführten Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers, angrenzende Grundstücke eines Grundstückes.
Gefunden auf
https://www.alusig.de/

Der Amtliche Lageplan ist das amtliche Verzeichnis über die genau Lage eines Grundstückes und der darauf errichteten Gebäude. Auf ihn beziehen sich auch die Katasterpapiere beim Katasteramt.
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen

Mit amtlichen Lageplan wird ein vom Katasteramt erstellter Plan bezeichnet, der für ein bestimmtes Gebiet den Istzustand der Bebauung wiedergibt. Dabei ist die Widergabe unabhängig von der baurechtlichen Richtigkeit, d.h. es werden auch Gebäude aufgenommen, die formell und/oder materiell baurechtswidrig errichtet wurden.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/amtlicherlageplan.php

(Bauvorlagenverordnung, Deutschland): Eine kartographisch und textlich basierte Darstellung der räumlichen und eigentumsrechtlichen Situation, in der sich ein Baugrundstück befindet. Dieses Dokument bildet die erste Vorlage in Zusammenhang mit städtebaulichen Vorbescheiden, Bauanzeigeverfahren und Baugenehmigungen. Unterschieden werden einfache ...
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.